Rechtsschutzversicherung

Eine Möglichkeit, das Kostenrisiko einer anwaltlichen Beauftragung möglichst gering zu halten, liegt im Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass auch eine Rechtsschutzversicherung nicht unbedingt jede Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeit abdeckt. Insbesondere die Vertretung in Ehescheidungsverfahren und anderen Familiensachen, aber auch die Vertretung in einigen privatrechtlichen Bausachen ist häufig vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sie sollten hier genau Ihre allgemeinen und speziellen Versicherungsbedingungen lesen und sich bereits vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ausreichend informieren.

Die Kosten einer Erstberatung in diesen Angelegenheiten wird dagegen häufig auch durch die Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Allgemein, gerade aber auch im Rahmen von Beratungsmandaten ist Ihrerseits zu berücksichtigen, dass wir keine Gewähr dafür bieten können, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die von Ihnen mit uns vereinbarte Vergütungsvereinbarung oder die angefallenen Gebühren in vollem Umfang akzeptiert und diese in voller Höhe ersetzt. Soweit Sie dieses Kostenrisiko vermeiden möchten, sollten Sie vor unserem Tätigwerden insbesondere die mit uns vereinbarte Vergütungsvereinbarung Ihrer Rechtsschutzversicherung mit der Bitte um Deckungszusage vorlegen. Nach vorheriger Absprache sind wir gerne bereit, für Sie die erforderliche Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen.