Allgemeine Hinweise

Die Entstehung und die Höhe der Anwaltsgebühren liegt grundsätzlich nicht im Ermessen der Anwälte, sondern richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese Vorschriften des RVG sind grundsätzlich für den Anwalt verbindlich. Die im Einzelfall erhobenen Gebühren dürfen den gesetzlichen Rahmen grundsätzlich nicht unterschreiten. Erfolgshonorare sind unzulässig.

Bei einer Mediation wird die Vergütung des Mediators nicht nach dem RVG, sondern über ein Zeithonorar abgerechnet, dessen Höhe zwischen den Medianten und dem Mediator in einem Erstgespräch vereinbart wird.