Notarielle Vorsorgemaßnahmen

Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Dies gilt insbesondere auch altersunabhängig. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Der Notar bereitet für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

Derartige Vollmachten können im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registriert werden, damit die zuständigen Stellen im Fall der Fälle Informationen über derartige Urkunden erhalten können, auch wenn gerade kein nahestehender Angehöriger diese auf das Bestehen derartiger Vollmachten hinweisen kann.

Das ZVR wird aus dem ganzen Bundesgebiet monatlich rund 20.000 Mal abgefragt.

Die Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin - führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Weitere Informationen zum Vorsorgeregister und seinen Aufgaben finden Sie hier

Notar

Christian Pope

  • Rechtsanwalt
  • Notar

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