Streitvermeidung

Ob Scheidungsvereinbarung, Erbauseinandersetzung oder notarielle Vermittlung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz: Die Einschaltung des Notars hilft nicht nur, künftigen Streit zu vermeiden, sondern auch einen einmal entstandenen Streit wieder aus der Welt zu schaffen.

Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Durch seine betreuende und beratende Funktion hilft der Notar in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen.

Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, kann der Notar aufgrund seiner unabhängigen und unparteiischen Stellung sowie seiner Fachkunde als Schiedsrichter einen Streit entscheiden. Durch die Einschaltung eines Notars können meist langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden.

Durch die Einschaltung des Notars als professionellem Berater im Rahmen eines Vertragsschlusses kommen Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Vertrages oft gar nicht erst auf. Dies gilt sowohl für die Beratung durch den Notar, die Erstellung von Entwürfen, den eigentlichen Vertragsschluss (Beurkundung) als auch für die Abwicklung (Vollzug) eines Vertrages. In all diesen Phasen ist der Notar, anders als der Rechtsanwalt, den Interessen beider Parteien verpflichtet.

Aufgrund seiner gesetzlichen Stellung als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten achtet der Notar auf einen gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien. Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beurkundungsgesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

Folgende Vorteile der notariellen Schlichtung stechen besonders hervor:

  • Schlichtung ist mehr als ein Gerichtsverfahren: Die Beteiligten selbst bestimmen das Ergebnis. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer.
  • Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens unterbricht die Verjährung - das bedeutet Zeitgewinn für Verhandlungen.
  • Aus der Schlichtungsvereinbarung kann unmittelbar vollstreckt werden - wie aus einem Gerichtsurteil.
  • Einigungen vor einer unabhängigen Stelle wie dem Notar sind in der Regel schneller, unbürokratischer und billiger als ein Gerichtsurteil.
  • Durch Landesrecht kann vorgeschrieben sein, dass man bei bestimmten Streitigkeiten einen Einigungsversuch bei einem Notar oder einer anderen Gütestelle versucht haben muss, bevor man Klage beim Amtsgericht erheben kann. Von dieser Möglichkeit haben als erste Bayern und Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht.

Aber auch in allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit ein Schlichtungsverfahren, eine sog. Mediation, durchgeführt werden. Der Notar hilft unparteiisch, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Sofern die Beteiligten dies wünschen, formuliert er die Einigung in rechtlich eindeutiger Weise und kümmert sich um deren praktischen Vollzug. So ist der Erfolg der Schlichtung auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gesichert.

Um dem schlichtenden Notar sowie den Schlichtungsparteien einen Leitfaden für den förmlichen Ablauf eines Schlichtungsverfahrens an die Hand zu geben, hat die Bundesnotarkammer eine Güteordnung beschlossen. Diese Güteordnung kann hier abgerufen werden.

Notar

Christian Pope

  • Rechtsanwalt
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