Allgemeine Informationen

Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt eine präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Der Notar hat unabhängig zu sein, d. h. er steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Notare sind somit - anders als Rechtsanwälte - nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. In Ihrer Unabhängigkeit ähneln Notare den Richtern.

Es ist daher nicht Aufgabe der Notare, Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Insoweit unterscheiden sie sich von den Richtern. Notare bieten den Beteiligten vielmehr Rat und Mitwirkung an. Den Beteiligten steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht.

Um auch nur Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu vermeiden, darf ein Notar in einer Angelegenheit, in der er bereits außerhalb seiner Amtsfunktion, zB. als Rechtanwalt tätig war, nicht mehr als Notar tätig werden. So darf ein Anwaltsnotar keine Beurkundung in einer Angelegenheit vornehmen, in der er (oder ein Sozius von ihm) bereits als Rechtsanwalt tätig war.

Aber auch umgekehrt darf der Anwaltsnotar nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt auftreten, wenn er in derselben Angelegenheit bereits als Notar tätig war.

Der Notar hat auch verschwiegen zu sein. Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren und diese Verschwiegenheit auch den bei ihm beschäftigten Personen zur Pflicht zu machen.

Mit dem Notar kann man deshalb auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen. Das ist auch erforderlich, weil zu den zentralen Aufgaben des Notars gehört, den Sachverhalt zu erforschen und dabei auf das Genaueste die Interessen und Ziele der Vertragsparteien zu ermitteln.

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Bestehen im Einzelfall Zweifel über die Pflicht zur Verschwiegenheit, so kann der Notar die Entscheidung der Aufsichtsbehörde nachsuchen.

Zu beachten ist auch, dass die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - der Inbegriff für Rechtssicherheit ist. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.

Notar

Christian Pope

  • Rechtsanwalt
  • Notar

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