Arbeitnehmerberatung

Von einer Insolvenz werden die Rechte der Arbeitnehmer häufig in existenzieller Form bedroht.

1. Arbeitsplatzsicherung

Im Mittelpunkt für den Arbeitnehmer steht zunächst die Frage, ob er seinen Arbeitsplatz behalten wird oder kann. Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitsverhältnis in seinem gesamten Bestand von einem Insolvenzverfahren rechtlich zunächst nicht betroffen ist. Dies gilt auch, wenn etwa der Insolvenzverwalter den Betrieb als Ganzes im Rahmen einer übertragenden Sanierung veräußert.

Allerdings stehen sowohl dem Insolvenzverwalter, als auch einem späteren Erwerber des Unternehmens die üblichen Möglichkeiten einer betriebsbedingten Kündigung durchaus zu, wozu es häufig dann auch kommt. Der Insolvenzverwalter hat dabei zusätzlich vereinfachte Kündigungsmöglichkeiten, insbesondere für den Fall, dass der Betrieb geschlossen wird.

In ohnehin hoffnungslosen Fällen kann es für den Arbeitnehmer durchaus sinnvoll sein, selbst eine fristlose Kündigung auszusprechen. Um hier jedoch nicht der Gefahr einer Sperre bezüglich des Arbeitslosengeldes ausgesetzt zu sein, sollte man sich vorher unbedingt anwaltlich beraten lassen.

2. Arbeitsentgelt

Neben dem Arbeitsplatz als solchem ist darüber hinaus regelmäßig der laufende Lohn für den Arbeitnehmer gefährdet.

Soweit Arbeitnehmer von einer Insolvenz betroffen sind, zahlt die Agentur für Arbeit für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses bzw. für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung den nicht gezahlten Nettolohn als Insolvenzgeld aus. Mit wenigen Ausnahmen sind hiermit sämtliche Nettolohnansprüche des Arbeitnehmers abgesichert. Dieses Insolvenzgeld muss jedoch fristgerecht bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Soweit Lohnzahlungen vor diesem Zeitraum offen sind, geht der Arbeitnehmer die Gefahr ein, dass er diese Lohnansprüche überhaupt nicht erhält. Er hat zwar grundsätzlich das Recht, entsprechende Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden. Hier nimmt er jedoch nur an der möglicherweise sehr geringen Ausschüttungsquote teil, wenn überhaupt eine Ausschüttung erfolgt.

Wir sind gerne bereit, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren zu beraten und zu vertreten.

3. Weitergehende Informationen

Über die Beantragung und Gewährung von Insolvenzgeld können Sie sich hier ausführlich auf den entsprechenden Seiten bei der Agentur für Arbeit informieren. Daneben besteht die Möglichkeit, Anträge und Merkblätter herunterzuladen.

Unsere Spezialisten

Heinrich Trimpe-Rüschemeyer

  • Rechtsanwalt - Dipl.-Kaufmann
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dr. Frank Krüger

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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